Gernhold Melza
Ihr Steuerberater in Langenfeld

Honorar


Mit unserer Unterstützung können Sie viel bewirken. Als Selb­stän­diger und als Privat­person gelten für Sie im Inland die deutschen Steuer­­gesetze. Mit mehr Durch­blick und Verständ­nis ist auch effek­tive Planung möglich.

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt über die für Steuer­berater verbind­liche Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV).


Nach Indivi­duellen Ab­sprachen bieten wir Ihnen aber auch flexiblere Möglich­keiten

  • ggf. mit einem Indivi­duellen Berater­vertrag
  • die Ab­rechnung nach Stunden
  • besondere Tarife für Neu­gründer

 


Unsere Unter­stützung kostet weniger
als Sie denken.